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Darum zum Anwalt

Rechtsstreitigkeiten werden auf der Basis von Gesetzen, Verordnungen Erlassen, Richtlinien und einer Unzahl gerichtlicher Entscheidungen entschieden. In diesem Dschungel an Regularien und ergänzender Formalien ist "Otto Normalverbraucher" ohne fachkundige Hilfe verloren. Gut, wenn es dann einen verlässlichen Partner gibt, der sich in der Materie auskennt, die Richtung zeigt, wertvolle Ratschläge gibt oder auch einfach nur als kompetenter Ansprechpartner zur Seite steht: Der Rechtsanwalt.

4 gute Gründe, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen

Kompetenz

Der Rechtsanwalt ist der kompetente Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Ein langjähriges Studium, ein mehrmonatiges Referendariat, Berufserfahrung und viele andere Qualifikationen und Zusatzausbildungen bringt der anwaltliche Beruf mit sich mit. Und das meiste davon ist auch noch "staatlich geprüft". Doch letztendlich ist der Mandant die wichtigste Prüfungsinstanz. Erst wenn er zufrieden ist, ist es der Anwalt auch. Natürlich kann auch die beste Verfahrensführung nicht immer vor Gericht zum Erfolg führen. Kompetenz heißt deshalb auch, Risiken abzuwägen und abzuschätzen sowie mit dem Mandanten offen zu besprechen.

Vertrauen

Das Vertrauen in eine andere Person fällt nicht vom Himmel, sondern es muss wachsen. Vertrauen benötigt Zeit. Das gilt nicht nur für neue Mandanten, sondern genauso für den Anwalt. Wir setzen uns für Sie und Ihre Interessen von Beginn an konsequent ein. Vertrauen können Sie vom ersten Tag an in unsere Kompetenz, Unabhängigkeit und Verschwiegenheit haben.

Verschwiegenheit

Anwälte unterliegen einer gesetzlichen und berufsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtung. Das, was Sie Ihrem Anwalt mitteilen, wird ohne Ihre Zustimmung den Raum nicht verlassen. Das Gesetz garantiert Anwälten, dass Sie sich auch vor Gerichten und Behörden auf ihre Schweigepflicht berufen dürfen und müssen. Das gilt sogar für Ihre Unterlagen. Akten, auf deren Inhalt sich das Schweigerecht bezieht, können beispielsweise nicht durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Finanzamt oder den Zoll beschlagnahmt werden.

Unabhängigkeit

Rechtsanwälte sind unabhängig tätig. Zwar sind sie Organe der Rechtspflege, aber eben nicht abhängig vom Staat. Der Rechtsanwalt ist nicht Staatsdiener, sondern einzig und allein abhängig von seinem Auftraggeber, seinem Mandanten. Darauf können Sie sich verlassen.

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